Abstimmung - FAQ
In den nachfolgenden FAQ werden häufig
gestellte Fragen beantwortet.
Warum eine Spezialzone Berg
Mit der Spezialzone Berg wird die Grundlage
für den langfristigen Betrieb des Therapiehofes geschaffen.
Tiergestützte Therapiebetriebe gelten als Gewerbe und benötigen
eine entsprechende Anpassung der Zonierung. Diese Vorgehensweise
wurde bereits 2010/ 11 vom kantonalen Amt für Baugesuche
vorgeschlagen und in den weiteren Schritten des Projektes
seitens der kantonalen Stellen gestützt.
Die wesentlichen Ziele dieses Schrittes
sind:
·
Zweck der Spezialzone kann eindeutig definiert
werden (Tiergestützter Therapiebetrieb)
·
Die Entflechtung von privatem Wohnbereich und
Therapiebetrieb für die Zukunft
·
Die ganze Anlage den Bedürfnissen der Klientel
anpassen (rollstuhlgängig)
·
Ausreichend Lagerkapazität für das Futter
schaffen (Heustock über dem Pferdestall)
·
Vereinfachung der Betriebsabläufe
Warum steht der
ohne Bewilligung erstellte Therapieplatz immer noch?
2010 wurde für den Platz nachträglich ein
Baugesuch eingereicht. Mit der Abbruchverfügung vom 27.10 2010
wurde das Baugesuch abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wurde von
uns Beschwerde erhoben, woraus die Sistierung der
Abbruchverfügung resultierte (6.04.2011). Auf Basis des
Projektfortschrittes wurde die Sistierung entsprechend
verlängert.
Baubewilligungen:
Verschiedentlich wird der Eindruck erweckt,
es wären keine Baubewilligungen für unsere Liegenschaften
eingeholt worden. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Seit wir 1984 die Liegenschaft erworben haben wurden für die verschiedene Aus- und Umbauten Baubewilligungen eingeholt:
·
1984 Umbau Bergstrasse 77
·
1995 Stallbau Bergstrasse 77 Phase 1
·
2012 Stallbau Bergstrasse 77 Phase 2
·
2012 Bedachung Hausplatz Bergstrasse 77
·
2013 Anbau Schopfunterstand Bergstrasse 75
Mehrverkehr:
Im Zuge der Planung wurden unter
anderem auch die Verkehrserschliessung untersucht und die
Resultate im Planungsbericht zusammengefasst. Die Daten für
diese Studie wurden im Frühling 2019 erhoben. Zum Vergleich
wurden aktuelle Daten aufgenommen, wie zu erwarten sind die
Werte (Anzahl Klienten, Fahrten) höher was der höheren Anzahl an
Klienten entspricht. Die Differenz macht aber effektiv nur eine
Fahrt pro Tag mehr aus.
Eine weitere Verkehrszunahme wird mit der
neuen Anlage nicht erfolgen, da die Neuanlage auf die
heutige Anzahl Klienten ausgelegt ist.
Lägernschutzdekret:
In verschiedenen Leserbriefen wird immer
wieder argumentiert die Lägernschutzzone werde durch das Projekt
betroffen. Das ist nicht korrekt, das gesamte Projekt
«Therapiehof Lägern» liegt ausserhalb der Schutzzone des
Lägernschutzdekretes
Ökologischer Ausgleich:
Im Planungsbericht zur
Teilzonenplanänderung sind die ökologischen Ausgleichsmassnahmen
im Kapitel 3.20, sowie Anhang 3 aufgeführt. Darin nicht
enthalten sind diejenigen Massnahmen, die im Bereich des
bestehenden Therapieplatzes liegen. Diese wurden auf Anweisung
der das Planungsverfahren instruierenden Behörde aus dem
Planungsbericht gestrichen, da sie materiell zum Bauvorhaben des
bestehenden Therapieplatzes gehören. Aus formalrechtlichen
Gründen sind die beiden Projekte auseinander zu halten und
dürfen nicht vermischt werden. (siehe auch à Warum
steht der ohne Baubewilligung erstellte Therapieplatz immer
noch?)
Naturschutzgebiet:
Der Standort der geplanten «Spezialzone
Berg» liegt gemäss kantonalem Richtplan - wie übrigens das
gesamte Gebiet zwischen dem Wettinger Siedlungsgebiet und dem
Lägern-Wald - in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung
(LkB). Im Zuge der Allgemeinen Nutzungsplanung wurde diese
behördenverbindliche Planungsanweisung im
grundeigentümerverbindlichen Kulturlandplan mittels einer
Landschaftsschutzzone umgesetzt. Diese ist per Definition keine
eigentliche Naturschutzzone, also ein Naturschutzgebiet, wie es
zum Beispiel eine Magerwiese oder eine Fromentalwiese ist. Das
ergibt sich schon aus den Nutzungsvorschriften in der Bau- und
Nutzungsordnung, die eine Bebauung unter bestimmten Umständen
und im Gegensatz zu Naturschutzzonen, zulässt. Das
Lägernschutzdekret wird vom Planungsvorhaben im Übrigen nicht
berührt.
Andere Standorte:
Der Kanton signalisierte uns bereits auf
Basis des Vorprojekt Ende 2014, dass eine Realisierung am
heutigen Standort möglich ist. Deswegen fokussierten wir uns auf
den aktuellen Standort.
Alternative Standorte wurden im Rahmen der
Projektentwicklung evaluiert wurden aber aus erwähnten Gründen
nicht weiterverfolgt. Geeignete Standorte in Wettingen liegen im
Bereich Berg/ Hueb/ Moos/ Äsch/ Eigi und nördlich der
Otelfingerstrasse. Da diese Gebiete im kantonalen Richtplan alle
als «Landschaft von kantonaler Bedeutung» (LkB) bezeichnet sind,
ergibt sich sowohl aus raumplanungsrechtlicher wie auch aus
landschaftsschützerischer Sicht kein Unterschied.
Der Raum «Tägerhard» (Standort neue Trotte
Familie Steimer) ist wie bereits früher festgestellt nicht
geeignet. Sowohl das Gelände wie auch der fehlende Wald bieten
wenig geeignete Möglichkeiten für einen Therapiebetrieb.
Weitere mögliche Standorte in
Nachbargemeinden wurden zu Beginn der Planung ebenfalls
evaluiert, standen aber zur damaligen Zeit nicht zum Verkauf
respektive waren bereits verkauft. Entsprechend wurden sie im
Verlauf der weiteren Planung auch nicht mehr berücksichtigt.
Flächenbedarf:
Die Gesamtfläche der Spezialzone beträgt
4500 m2. Davon sind bereits heute durch verschiedene
Ställe, Mistplattform, Parkplätze ca. 400 m2
überbaut. Die alte Kleintieranlage soll abgerissen werden und
wird gemäss Projektunterlagen neu aufgebaut, neu dazu kommen ca.
600m2 an Gebäudeflächen.
Die verbleibende Fläche ca. 3500 m2
bleibt als Auslauf/ Weide für die verschiedenen Tiere erhalten
und wird durch die Bepflanzung mit ortstypischen
Hochstammbäumen, Hecken, Trockenmauern aufgewertet.